Panikschlösser sind für Fluchttüren konzipiert, welche von außen geschlossen bzw. verschlossen sein müssen, aber von innen immer zu öffnen sind. Diese sind in verschiedene Panikfuntionsklassen unterteilt.
Panikfunktion E (Wechselfunktion):
Die Panikfunktion E ist für Türen gedacht, welche von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden können. Hier ist meistens ein Blindschild oder Knopf montiert. Von innen kann die Tür jederzeit über den Drücker geöffnet werden.
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Panikfunktion D (Feuerwehr- / Durchgangsfunktion):
Die Panikfunktion D ist für Fluchttüren in z. B. Verwaltungs- und Bürogebäuden oder Altenheimen geeignet. Die Tür besitzt auf beiden Seiten eine Drückergarnitur und das Schloss ist mit einer zweiteiligen Nuss ausgestattet. Die Tür kann von außen verschlossen werden, dennoch ist die Fluchtmöglichkeit von innen immer gegeben. Nach Betätigung des Drückers von innen, ist auch der Drücker auf der Außenseite eingekuppelt und steht für die Durchgangsfunktion offen.
Panikfunktion B (Umschaltfunktion):
Die Panikfunktion B mit beidseitigem Drücker ist für Fluchttüren mit hohem Publikumsverkehr gedacht. Die Tür besitzt auf beiden Seiten eine Drückergarnitur und das Schloss ist mit einer zweiteiligen Nuss ausgestattet. Die Tür kann von außen verschlossen werden, dennoch ist die Fluchtmöglichkeit von innen immer gegeben. Nach Betätigung des Drückers von innen, ist der Drücker auf der Außenseite ausgekuppelt und die Tür kann von außen nicht geöffnet werden.
Panikfunktion C (Schließzwangfunktion):
Die Panikfunktion C mit beidseitigem Drücker ist für Fluchttüren mit hohem Publikumsverkehr gedacht. Die Tür besitzt auf beiden Seiten eine Drückergarnitur und das Schloss ist mit einer geteilten Nuss ausgestattet. Die Tür kann von außen verschlossen werden, dennoch ist die Fluchtmöglichkeit von innen immer gegeben. Nach Betätigung des Drückers von innen, bleibt der Drücker auf der Außenseite ausgekuppelt und die Tür kann von außen nicht geöffnet werden. Die Begehung ist nur nach Schlüsselbetätigung möglich.
Dornmaß (in mm): Ist der Abstand von der Mitte des Drückers oder Schließzylinders bis zur Stulpvorderkante.
Entfernungsmaß: Wird gemessen vom Mittelpunkt des Vierkantstiftes oder Drehknauf bis Mitte Zylinderaussparung (Schlüsselloch).
Dieses Maß ist in Deutschland genormt mit folgenden Maßen:
- 72 mm für Wohnungstüren innen
- 78 mm WC - Tür
- 92 mm Haustür / Wohnungstür außen
Drückernuß / Schlossnuß:
- Vierkantstärke 8 mm ist für Zimmertüren
- Vierkantstärke 9 mm für Feuerschutztüren
- Vierkantstärke 10 mm bei Außentüren
Stulpbreite und -länge:
Der Stulp ist die Stirnseite des Einsteckschlosses, der nach dem Einbau in die Tür sichtbar ist. Die Stulpausführung kann abgerundet oder käntig sein.
Türausrichtung:
Wichtig für die Auswahl des Schloss ist auch die DIN-Richtung der Tür. Hier unterscheidet man in DIN Rechts und DIN Links.
Befinden sich beim Blick auf die geschlossene Tür die Türbänder vom Betrachter aus gesehen auf der linken Seite, handelt es sich um eine Tür mit DIN links Anschlag,
befinden sich die Türbänder auf der rechten Seite, handelt es sich um eine DIN rechts Tür.
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