Freilaufzylinder
verschiedene Bezeichnungen sind möglich: FRL, Freilauffunktion
Die Freilauffunktion im Schließzylinder bewirkt, dass bei beidseitig abgezogenen Schlüsseln der Schließnocken 360° frei drehbar ist.
Die Funktion ist ausschließlich für Doppel- und Halbzylinder in Einsteckschlössern mit Panikfunktion oder Mehrfachverriegelung (inkl. Not- und Gefahrenfunktion) vorgesehen.
Verschiedene Hersteller liefern Zylinder mit N&G-Funktion als Freilaufzylinder.
Bei Halbzylinder für Schalterzylinder darf in der Regel kein Freilaufzylinder verwendet werden, da die Abzugsstellung des Schlüssels sehr oft konstruktionsbedingt vorgegeben wird.
Bei speziellen Panik- oder Automatikschlösser, sowie motorgetriebenen Schlössern und zu geschlossenen Türen, muss mit Betätigung des Drückers der Verschluss ohne Beeinträchtigung frei gegeben werden. Dies nur möglich, wenn sich der Nocken frei drehen kann. Im Zweifel bitte mit dem Türhersteller abklären.
Wird ein Schlüssel in den Schlüsselkanal des Zylinders eingeführt, kuppelt die federbelastete Kupplung im Nocken ein. Dadurch kann dann der Zylinder auf herkömmliche Art mit dem Schlüssel geschlossen werden.
Es ist zu beachten, dass konstruktionsbedingt Einschränkungen bei der Zylinderlänge möglich sind
z.B.: KESO Zylinder erst ab Baulänge 35/35 mm.